Bis 14. April am Vormerkverfahren für Hort oder Grundschulbetreuung teilnehmen!
0Vormerkverfahren für die Grundschulbetreuung/Schülerhorte
Der Stichtag, zu dem Ihre Vormerkung vorliegen muss, ist der 14. April 2019. Eine Registrierung ist möglich über die Homepage der Stadt Weinheim
www.weinheim.de/grundschulbetreuung
Hier geht es zum Vormerksystem:
Bei Fragen kommen Sie bitte in das Amt für Bildung und Sport, Dürrestr. 2, Weinheim-Galerie, 2. OG, weitere Informationen:
Vormerkverfahren für die Grundschulbetreuung und den Schülerhort