Erhöhung der Verpflegungspauschale an städtischen Einrichtungen trotz Einwand des GEB beschlossen
0Erhöhung der Verpflegungspauschale an städtischen Einrichtungen trotz Einwand des GEB beschlossen
Am 25.06. wurde in der Gemeinderatssitzung eine Erhöhung der Verpflegungsgebühren an städtischen Einrichtungen beschlossen. Die Erhöhung wird mit steigenden Essenspreisen der Zulieferer begründet und wurde als Steigerung von ca. 9% angegeben.
Für die Kitas und Horte ist das zutreffend und wurde vom GEB nicht bemängelt. Aber die Verpflegunspauschalen für Krippeneinrichtungen sollen um ca. 20% ansteigen, da sie an die Gebühren der Kitas angepasst werden und stellen eine erhebliche Mehrbelastung dar. Diese Ungleichbehandlung wurde vom GEB in der Jugendbeiratssitzung vom 14.05.2014 angesprochen.
Leider hat der GEB bis heute keine plausible Erklärung für die übermäßige Erhöhung für die Krippenkinder erhalten. Es scheint als wolle man eine Angleichung der Krippengebühren auf Kitagebühren Niveau im Rahmen der angesprochenen Steigerung verschleiern. Der GEB bedauert dies und weist darauf hin, dass die Erhöhung bezüglich der Krippenkinder trotz unseres Einwands vorgenommen wurde. Eine Erhöhung um ebenfalls 9-10% wäre gemäß aktuellem Kenntnisstand angemessen gewesen.
Anbei die vergleichende Aufstellung der Gebühren:
Angebot | Gebühren alt [€] | Gebühren neu [€] | Steigerung [%] | Mehrbelastung pro Jahr [€] |
Kita & Hort 5 Tage / Woche | 58 | 63 | 9 | 60 |
Hort 3 Tage / Woche | 35 | 38 | 9 | 36 |
Krippe Ganztag 5 Tage / Woche | 52 | 63 | 21 | 132 |
Krippe Ganztag 3 Tage / Woche | 31 | 38 | 23 | 84 |
Krippe VÖ 5 Tage / Woche | 46 | 54 | 17 | 96 |
Krippe VÖ 3 Tage / Woche | 28 | 32 | 14 | 48 |