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Gebühren für Kita und Betreuung: Für April ausgesetzt

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  • by web724
  • in Gesetze
  • — 25 Mrz, 2020

Die Städte und Gemeinden der Bergstraße setzen beim Thema Kita-Gebühren und Betreuungsgebühren für Grundschulkinder auf eine einheitliche Lösung: Die Gebühren für den Monat April werden ausgesetzt. 

In einer gemeinsamen Telefonkonferenz am Dienstag haben sich die Bürgermeister der Kommunen des nördlichen Rhein-Neckar-Kreises intensiv über die aktuelle Situation der Kinderbetreuung ausgetauscht. Im Mittelpunkt stand die Abstimmung über ein einheitliches Vorgehen zur Frage, ob die Betreuungsgebühren für die Bereiche Krippe, Kindergarten und Schulkindbetreuung für den Monat April ausgesetzt werden. Alle Kommunen beschlossen gemeinsam, der Empfehlung der kommunalen Landesverbände zu folgen und die Erhebung der Gebühren für den Monat April auszusetzen. Erhoben werden sollen die Gebühren für die eingerichtete Notfallbetreuung entsprechend der bestehenden Gebührensatzungen.Bürgermeister Andreas Metz, Sprecher für den Sprengel Bergstraße, begründet die Entscheidung in seinem Statement: „Alle Städte und Gemeinden befinden sich im Krisenmodus und stehen tagtäglich vor weitreichenden Herausforderungen. Wichtig hierbei ist es, stets auch die Folgen der Entscheidungen im Blick zu halten. Ein abruptes Aussetzen der Einnahmen bringt viele Träger in eine akute finanzielle Schieflage, gefährdet Arbeitsplätze sowie Betreuungsstrukturen, welche im weiteren Fortgang wieder wie gewohnt vorhanden sein müssen und dringend benötigt werden. Gleichwohl können wir die Perspektive der Eltern nachvollziehen, die zum Teil mit finanziellen Einbußen konfrontiert sind. Wir haben uns daher darauf verständigt, der Empfehlung der kommunalen Landesverbände zu folgen und den Einzug der Gebühren im Monat April auszusetzen. Dies bedeutet nicht, dass die Gebühren erlassen werden. Wir warten für weitergehende Entscheidungen die angekündigten Lösungen der Ministerien ab. Gleichzeitig werden wir in den anstehenden Gesprächen mit dem Land unsere Bedenken vorbringen und auch darauf drängen, eine Rückerstattung der Gebühren durch das Land zu erzielen.“
Nachfolgende Städte und Gemeinde haben sich dieser Position angeschlossen:
Gemeinde Dossenheim
Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Gemeinde Heddesheim
Gemeinde Hirschberg
Gemeinde Ilvesheim
Gemeinde Laudenbach
Gemeinde Wilhelmsfeld
Stadt Hemsbach
Stadt Ladenburg
Stadt Schriesheim
Stadt Weinheim

Die kirchlichen Träger und Postillion verfahren vergleichbar, mit den anderen freien Trägern stehen die Städte/Gemeinden in Kontakt.
Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat auf Grund der aktuellen Corona Krise eine Landesverordnung (Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) erlassen, demnach sämtliche Kinderbetreuungsangebote mit Ausnahme einer Notbetreuung bis zum 19 April 2020 zu schließen sind.
Die Städte und Gemeinden der Bergstraße richten sich dabei an die Empfehlungen des Städtetages Baden-Württemberg, so dass die Eltern im Land gleichbehandelt werden. Zur Presseinfo des Städtetages hier

 

Quelle: Weinheim.de

 

Tags: gebühren

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