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Jetzt für die städtischen Kindertagesstätten anmelden: Anmeldefrist ist der 31. März 2014

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  • by Miriam Godau
  • in Eltern · Kindergarten · Kinderhort · Kinderkrippe · presse · Termin · Weinheimer Einrichtungen · Termine
  • — 5 Mrz, 2014

Weinheim. Im vergangenen Jahr hat die Stadt Weinheim ein einrichtungsübergreifendes Anmeldeverfahren für alle städtischen Kindertagesstätten eingeführt. Dadurch wurde es möglich, die Platzvergabe besser zu steuern, Mehrfachanmeldungen überflüssig zu machen, Wartezeiten zu verkürzen und den Eltern so weit als möglich ein dem jeweiligen Bedarf entsprechendes Betreuungsangebot zu unterbreiten. Zudem ist es das Ziel, dass alle Eltern so früh wie möglich wissen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Einrichtung ein Kindergartenplatz angeboten werden kann.

Das Verfahren wird auch für das kommende Kindergartenjahr 2014/2015 beibehalten. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach den geltenden Platzvergabekriterien der Stadt Weinheim. Danach wird vorrangig die Beschäftigung und der Beschäftigungsumfang der Eltern berücksichtigt. Darüber hinaus spielen das Alter des Kindes und die Wohnortnähe zur Einrichtung eine Rolle. Schließlich wird auch berücksichtigt, ob bereits ein Geschwisterkind die gewünschte Einrichtung besucht. Alleinerziehende, berufstätige Mütter oder Väter werden bevorzugt berücksichtigt, sofern die anderen genannten Kriterien erfüllt sind.

Der Ablauf des Anmeldeverfahrens ist so vorgesehen: Alle Eltern, die für das kommende Kindergartenjahr 2014/2015 einen Betreuungsplatz für ihr Kind suchen, müssen einen Vormerkbogen ausfüllen, der beim beim Amt für Bildung und Sport, Dürrestr. 2, 69469 Weinheim, Tel. 06201 / 82-384, E-Mail: bildung@weinheim.de angefordert werden kann. Der ausgefüllte Bogen muss bis zum 31. März 2014 an das Amt für Bildung und Sport zurückgesendet werden. Dem Bogen beizufügen ist gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Beschäftigung und den Beschäftigungsumfang der Eltern.

Alle Eltern, deren Kinder bereits angemeldet wurden und auf der Warteliste für einen Platz in einer städtischen Kindertagesstätte stehen, müssen nichts mehr unternehmen. Sie werden automatisch in das Platzvergabeverfahren einbezogen.

Gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen nimmt das Amt für Bildung und Sport anschließend bis Ende April 2014 die Platzvergabe für die städtischen Kindertagesstätten vor. Die Eltern erhalten danach eine Nachricht darüber, ob und in welcher städtischen Einrichtung ihr Kind in der ersten Vergaberunde einen Betreuungsplatz zum 01. September 2014 erhalten wird. Dabei besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung.

Wer sein Kind in einer Einrichtung der Kirchen oder der freien Träger anmelden möchte, kann dies direkt dort tun. Kirchen und freie Träger vergeben für das kommende Kindergartenjahr 2014/2015 ihre Plätze in eigener Regie.

Tags: Anmeldefrist

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