Neue Regelung zur tageweisen Abbestellung des Mittagessens ab 01.09.2014
0Elterninfo der STADT WEINHEIM, Amt für Bildung und Sport
Sehr geehrte Eltern,
der Gemeinderat hat am 25.06.2014 eine Änderung bei der Erstattung von Verpflegungsgebühren in den städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen.
Eine Erstattung in Höhe von 3,00 € (bei der Angebotsform „Krippe Verlängerte Öffnungszeit“: 2,70 €) je Tag kann nur erfolgen, wenn das Kind mindestens fünf Betreuungstage zusammenhängend der Einrichtung fernbleibt (ausgenommen Schließtage) und die Abbestellung mindestens sieben Tage vorher der Einrichtung schriftlich bekannt gegeben wird.
Hierzu erhalten Sie von der Kindertageseinrichtung einen entsprechenden Antrag, den Sie ausgefüllt und unterschrieben an die Einrichtung zurückgeben müssen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
gez.
Andreas Salewski