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Die Stadt Weinheim bietet während des Lockdowns an Grundschulen und Kitas weiter eine Notbetreuung an

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  • by web724
  • in Allgemein · Kindergarten · Kinderhort · Kinderkrippe · News
  • — 14 Jan, 2021

Weinheim. Auch im jetzt verlängerten Lockdown für Grundschulen und KiTas ist die Stadt Weinheim für Eltern da, die eine Notbetreuung unbedingt brauchen. Wer aus wichtigen Gründen auf die Betreuung seiner Kinder angewiesen ist und diese nicht selbst leisten oder organisieren kann, dem bietet die Stadt Weinheim in den Kitas und zusammen mit den Schulen, auch in den Klassen 1 bis 7, eine Notbetreuung an. Das hat jetzt nochmal das Amt für Bildung und Sport bestätigt.

Gleichzeitig betont die Stadt erneut, dass es sich dabei auch wirklich um eine Notbetreuung handelt. Oberbürgermeister Manuel Just hat bereits vor Weihnachten appelliert, wegen der dramatischen Infektionslage das Angebot der Notbetreuung wirklich nur in Anspruch zu nehmen, wenn die Erziehungsberechtigten an ihrem Arbeitsplatz nicht abkömmlich sind.

„Bitte verzichten Sie weiterhin auf die Notbetreuung, wo immer das für Sie möglich ist“, bekräftigte er am Donnerstag seinen Aufruf.

Nichtsdestotrotz: Für Kita-Kinder in den städtischen Einrichtungen und Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7 wird bis Ende Januar die Notbetreuung beibehalten. Sie erfolgt durch die jeweiligen Betreuungskräfte beziehungsweise Lehrkräfte. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Anmeldeformulare stehen nach wie vor als Download zur Verfügung.

Wird die Notbetreuung in Anspruch genommen, ist die reguläre Benutzungsgebühr gemäß der Gebührensatzung zu entrichten. Wird keine Notbetreuung in Anspruch genommen, greift die Regelung, die die Stadt Weinheim für eine behördlich angeordnete Schließung im laufenden Schuljahr getroffen hat: Für die ersten drei Schließtage ist die reguläre Benutzungsgebühr zu entrichten. Ab dem vierten Tag erfolgt eine Erstattung der Gebühr, die Tag genau abgerechnet wird. Die Essengebühren werden für alle Schließtage Tag genau erstattet.
Für Rückfragen stehen die Kita- und Schul-Leitungen sowie das Amt für Bildung und Sport unter 06201 / 82-469 sowie der Mailadresse grundschulbetreuung@weinheim.de
gerne zur Verfügung. Für Rückfragen, die eine Notbetreuung bei Tageseltern angeht, ist das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig (06221 522-6110
E-Mail: m.tietze@rhein-neckar-kreis.de)

Quelle Stadt Weinheim

Tags: corona

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