Jetzt kommen die KiTas selbst in Not
0Das Land öffnet die Notbetreuung in Kitas und Schulen ab 27. April für
deutlich mehr Kinder – Umsetzung vor Ort ist schwierig
Weinheim.
Das Amt für Bildung und Sport hat sich ganz am Anfang der Corona-Krise vorsorglich eine Telefonnummer für eine Hotline registrieren lassen, falls die Fragen zur Schul- und KiTa-Betreuung auf den gängigen Leitungen nicht mehr abzuwickeln sind. Bis jetzt musste sie nicht geschaltet werden. Aber jetzt ist es so weit. Denn die Regeln der neuen Corona-Verordnung, die ab dem Montag, 27. April, wieder deutlich mehr Kinder für eine KiTa- oder Schulbetreuung zulässt, werfen viele Fragen auf und lösen bei vielen Eltern einen hohen Informationsbedarf aus.
Denn die neuen Regelungen der Verordnung sind vor Ort nicht so leicht umsetzbar. Darauf haben jetzt Bildungsamtsleiterin Carmen Harmand und ihr Stellvertreter Andreas Haller, der für die KiTas zuständig ist, hingewiesen.
In der Corona-Verordnung ist zwar noch von einer „Notbetreuung“ die Rede: Damit wurden seit Beginn der Corona-Krise die Kinder von Personen betreut, deren Eltern beide in den so genannten systemrelevanten Berufen gebraucht wurden. De facto soll die Betreuung aber ab dem 27. April für etliche Personengruppen mehr und deren Kinder geöffnet werden. Der Entwurf der Landesverordnung sieht vor, dass nun außerdem alle Kinder einen Anspruch auf Betreuung haben, bei denen beide Erziehungsberechtigte oder ein alleinerziehendes Elternteil einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten. Die Eltern müssen eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Das Bildungsamt hat auf www.weinheim.de wird morgen ein mit den konfessionellen Trägern abgestimmtes Anmeldeformular sowie die erforderlichen Bescheinigungen zur Verfügung stellen. Vorläufig kann noch das bisherige Formular verwendet werden.
Parallel wird ermittelt, wie viele KiTa- und Krippenplätze unter Einhaltung der Corona-Regeln überhaupt zur Verfügung gestellt werden können. Denn der Knackpunkt ist: Laut einem verbindlichen Schreiben aus dem Kultusministerium, dürfen die Gruppen in den Kitas nur halb so groß sein wie sonst. Also meistens bilden dann zehn bis zwölf Kinder eine Gruppe in einem eigenen Raum. Die Betreuung selbst findet in den Einrichtungen dezentral statt. Aber vor allem in den Ganztageseinrichtungen geht man davon aus, dass ein hoher Prozentsatz der Eltern einen Notbetreuungsplatz benötigt und die geforderte Bescheinigung vorlegen kann. Rund 560 Kinder nutzen in Weinheim ein solches Angebot – zu normalen Zeiten. Das heißt: Bei einer Halbierung der Gruppengröße würden bei annähernd „normaler“ Kinderzahl doppelt so viele Räume in der Einrichtung gebraucht. „Völlig aussichtslos“, beschreibt Carmen Harmand. Für Fachamt und die Familien wird das wohl eine unlösbare Aufgabe. „Wir können heute nicht garantieren, dass wir für jedes Kind, das laut Corona-Verordnung einen KiTa-Platz haben sollte, auch einen Platz zur Verfügung stellen können“, erklärt Carmen Harmand, denn „Nach den Vorgaben des Landes können wir nur etwa die Hälfte der vorhandenen Plätze belegen.“ Das Problem verstärkt sich durch den Umstand, dass derzeit nur etwa 75 Prozent des Betreuungspersonals einsatzfähig ist. Rund ein Viertel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört einer Risikogruppe an.
Ähnlich sieht es in den Schulen aus, hier ist das Fachamt noch in Abstimmung mit den Schulen hinsichtlich der Zusammensetzung der Gruppen.
Folge: Wenn es mehr bescheinigten Bedarf als Plätze in Gruppen gibt, hat die Kommune die undankbare Aufgabe, Prioritäten zu setzen. Dafür gibt es klare Vorgaben der zukünftigen CoronaVO: Sofern die Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an dieser so genannten erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist, Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist, sowie Kinder, die im Haushalt eines alleinerziehenden Elternteils leben.
Wer Fragen hierzu hat, kann die Hotline-Nummer im Amt für Bildung und Sport nutzen: 06201-82 469 oder per Mail unter bildung@weinheim.de